Richtwerte zur Selbsteinschätzung der Beitragshöhe
| Monatliches Bruttoeinkommen |
Monatlicher Beitrag |
| bis 1.000,00 Euro |
5,00 Euro |
| bis 1.500,00 Euro |
5,00 Euro bis 10,00 Euro |
| bis 2.000,00 Euro |
10,00 Euro bis 15,00 Euro |
| bis 2.500,00 Euro |
15,00 Euro bis 20,00 Euro |
| bis 3.500,00 Euro |
20,00 Euro bis 35,00 Euro |
| bis 5.000,00 Euro |
35,00 Euro bis 50,00 Euro |
| über 5.000,00 Euro |
50,00 Euro und mehr |
Für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Bundeswehrsoldaten, die ihren Wehrdienst ableisten, Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Mitglieder mit geringem Einkommen kann der Kreisverband eine Sonderregelung der Beitragszahlung treffen.
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- EUR jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- EUR/3.300,- EUR nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650,- EUR/3.300,- EUR werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Sollte es direkte Fragen hierzu geben, richten sie diese bitte an den Kreisvorstand Treptow-Köpenick.
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