Aktuelle Informationen

Durch die "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" sichert die Bundesregierung den Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken für alle Risikogruppen.

Wann?
15. Dezember bis 06. Januar 

Wer? 
Menschen über 60 sowie mit Vorerkankungen

Wo?
Abholbar in Apotheken (auch mit Vollmacht möglich) 

Wie viele?
3 FFP2-Masken oder Schutzmasken mit vergleichbarer Qualität

Kosten?
Gratis

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.